Einheitslösung

Als Einheitslösung wird eine besondere Gestaltungsform des Berliner Testament bezeichnet, nach der der überlebende Ehegatte zunächst Alleinerbe wird und (in der Regel) nach seinem Tod die gemeinsamen Kinder den überlebenden Ehegatten beerben.
Nach der Einheitslösung geht das Vermögen des Erstversterbenden im Vermögen des Überlebenden auf.
Die Einheitslösung ist von der Trennungslösung zu unterscheiden.

Dieser Eintrag wurde von veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen zum Permalink.