Beerdigungskosten und Bestattungspflicht § 1968 BGB

Die Beerdigungskosten des Erblassers trägt der Erbe. (§ 1968 BGB)
Die Frage nach den Beerdigungskosten ist nicht mit der Frage gleichzusetzen, wer für die Bestattung zu sorgen hat. Die Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. In Berlin lautet die Reihenfolge beispielsweise:

(1) Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen:

  • 1. der Ehegatte oder Lebenspartner,
  • 2. die volljährigen Kinder,
  • 3. die Eltern,
  • 4. die volljährigen Geschwister,
  • 5. die volljährigen Enkelkinder,
  • 6. die Großeltern.

(2) Eine Verpflichtung, für die Bestattung zu sorgen, besteht nur, wenn die in der Reihenfolge früher genannten Angehörigen nicht vorhanden oder aus wichtigem Grund gehindert sind, für die Bestattung zu sorgen.

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