Hinterlegung eines Testaments oder eines Berliner Testaments

Jedem Erblasser ist zur Hinterlegung seines Testaments zu raten. Gleiches gilt für ein Berliner Testament. Nur so kann man sich der Testamentseröffnung sicher sein, weil das Hinterlegungsgericht mit Kenntnis vom Tod das Testament automatisch an das Nachlassgericht sendet.
Jede private Verwahrung birgt dagegen ein hohes Verlustrisiko. Wer weiß, ob das Testament überhaupt gefunden wird? Wer weiß, ob der Finder es tatsächlich und ohne Manipulation abliefert (vgl. Ablieferungspflicht)?
Jeder kann sein Testament bei einem Amtsgericht hinterlegen. Die Hinterlegungsstelle händigt einen Hinterlegungsschein aus, mit dem der Erblasser sein Testament jederzeit wieder aus der amtlichen Verwahrung nehmen kann. Aber Achtung: Ein öffentliches Testament wird unwirksam, wenn es aus der Verwahrung genommen wird. Ein handschriftliches Testament bleibt weiter wirksam.

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