Schriftformerfordernis für handschriftliches – eigenhändiges Testament

Ein eigenhändiges Testament kann durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden. Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Orte er sie niedergeschrieben hat. Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten.

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