Erbrecht

Das Erbrecht wird durch den Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Es bezeichnet die Rechtsvorschriften, die sich auf den Tod einer Person und die Rechtsfolgen beziehen. Als Erbrecht bezeichnet man auch das Recht des oder der Erben. Wer Erbe ist, tritt im Erbfall die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an.

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