Als Erbfall wird juristisch der Tod einer Person bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, ab dem die erbrechtlichen Regelungen eintreten, die der Erblasser entweder selbst bestimmt hat oder die das Gesetz vorsieht.
Durch die Nutzung von testament-erbe-und-pflichtteil.de erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.OKDatenschutzhinweis