Anfechtung Berliner Testament – gemeinschaftliches Testament – Erbvertrag – § 1954 BGB

Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag können Erklärungen wechselbezüglich sein (Wechselbezüglichkeit) und deshalb einseitig nicht widerrufen werden. Hinsichtlich dieser Erklärungen steht auch dem Erblasser ein Anfechtungsrecht nach den allgemeinen Regeln zu.

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