Erbrechtliche Lösung

Der Begriff der erbrechtlichen Lösung wird in Abgrenzung zur güterrechtlichen Lösung im Ehegattenerbrecht verstanden. Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet und lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sieht die erbrechtliche Lösung einen pauschalen Zugewinnausgleich in Höhe eines Viertels vor, dass dem gesetzlichen Erbteil des Ehegatten hinzugerechnet wird. Nach der güterrechtlichen Lösung würde ein Zugewinnausgleich wie bei Scheidung stattfinden und der Ehegatte weiterhin den sog. kleinen Pflichtteil nach der gesetzlichen Erbquote erhalten.

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