Um seine Rechtsnachfolge eindeutig zu gestalten, kann es sich für Erblasser anbieten, einzelnen Erbberechtigten eine Abfindung für einen Erbverzicht anzubieten, so dass ihnen nach seinem Versterben kein Erbrecht mehr zusteht.
Gerade wenn ein Unternehmen oder eine Immobilie zur Erbmasse gehören, kann es sich anbieten, wenn es nur einen Erben gibt.
Für einen wirksamen Erbverzicht muss ein Erbvertrag geschlossen werden.