Volladoption

Als Volladoption bezeichnet man die besonderen Wirkungen der Minderjährigenadoption. Durch die Annahme Minderjähriger wird der Anzunehmende das Kind des Annehmenden. Die Verwandtschaftsverhältnisse zu den bisherigen Verwandten erlöschen.
Für die Annahme Volljähriger (Erwachsenenadoption) ist eine Volladoption nur unter besondern Voraussetzungen möglich.

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