Das Güterrecht regelt in Ehen und anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften (in Deutschland Lebenspartnerschaften) die Frage, ob Vermögensgegenstände den Ehe- bzw. Lebenspartnern einzeln oder gemeinsam zuzurechnen sind und ob und wie im Falle einer Trennung das gemeinsame Vermögen und erzielte Zuwächse zu verteilen sind.
Ganz grundsätzlich ist jede Person Inhaberin ihres eigenen Vermögens. In Deutschland regeln die Güterstände der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft, wie sich das Vermögen einer Person zum Vermögen des Ehegatten oder Lebenspartners während für die Zeit der Ehe verhält.
Ohne Ehevertrag leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.