Anfechtung

Mit einer Anfechtung kann die Wirksamkeit einer Willenserklärung rückwirkend beseitigt werden. Ein Vertrag benötigt übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten. Wird eine dieser Erklärungen angefochten, ist der Vertrag von Anfang an nichtig.
Anfechtungsgründe sind eine ungewollte Erklärung, ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung, eine falsche Übermittlung durch Dritte, ein Irrtum über wesentliche Eigenschaften des Erklärungsobjekts und eine arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung.
Für eine erfolgreiche Anfechtung bedarf es einer wirksamen Anfechtungserklärung innerhalb der Anfechtungsfrist. Die Anfechtungsfristen unterscheiden sich abhängig vom Anfechtungsgrund.

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