Durch den Erbvertrag ist es dem Erblasser möglich einen Erben einzusetzen sowie Auflagen und Vermächtnisse festzulegen. (§ 1941 BGB)
Mehr zum Erbvertrag.
Durch den Erbvertrag ist es dem Erblasser möglich einen Erben einzusetzen sowie Auflagen und Vermächtnisse festzulegen. (§ 1941 BGB)
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