Alleintestament

Als Alleintestament bezeichnet man die letztwillige Verfügung einer Person, mit der sie als Erblasser über ihr eigenes Vermögen verfügt. Die Bezeichnung findet in Abgrenzung zu gemeinschaftlichen Testamenten/ Berliner Testamenten statt, die von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern geschlossen werden können.

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