Man spricht von Abschichtung, Abschichtungsvereinbarung oder Abschichtungsvertrag, wenn die Miterben einer Erbengemeinschaft untereinander eine Vereinbarung treffen, durch die ein Erbe aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. In der Regel erfolgt eine Zahlung an den ausscheidenden Erben.
Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Erben an.
Die Anwachsung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf keiner notariellen Beurkundung. Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, kann sich diese Form der Erbauseinandersetzung als besonders sinnvoll und kostengünstig erweisen. Denn die Anwachsung stellt keine Übertragung des Grundstücks dar. D.h. es fallen keine gesonderten Notarkosten für die Übertragung der Immobilie an.