Ein Abwesenheitspfleger betreut die Vermögensangelegenheiten eines abwesenden Volljährigen. Er kann in Fällen eingesetzt werden, in denen der Aufenthaltsort des Abwesenden unbekannt ist, oder in denen der Abwesende an der Rückkehr sowie an der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten verhindert ist. Der Abwesenheitspfleger fungiert als gesetzlicher Vertreter, der auch die Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft erklären kann. Sollte der Aufenthaltsort des Abwesenden unbekannt sein, ist der Abwesenheitspfleger befugt, eine Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz zu beantragen.