Um den Wert eines Nachlasses bestimmen zu können, müssen Aktiva und Passiva ermittelt werden. Zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen wird auf den Nachlasswert zur Zeit des Eintretens des Erbfalls ermittelt werden. Die Aktiva des Nachlasses sind hierbei alle vererblichen Nachlassgegenstände und umfassen neben Barvermögen und Bankguthaben auch Versicherungen, Mobilien und Immobilien.
Der Wert des Aktivbestands wird um den zu ermittelnden Wert der sogenannten Passiva gekürzt. Hierunter sind alle Verbindlichkeiten zu verstehen, durch deren Erwerb der Erbe unter steuerlicher Perspektive belastet wird. Der Nachlass kann beispielsweise Steuerschulden, Hypotheken oder andere Verbindlichkeiten gegenüber Dritten enthalten.
Der so ermittelte Wert des Nachlasses wird als Reinnachlass oder Nettonachlass bezeichnet.
Neben dem (tatsächlichen) Reinnachlass kann ein fiktiver Nachlass maßgeblich werden, wenn Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu berücksichtigen sind.