Der oder die Erben treten beim Erbfall die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an.
Das Erbe bezeichnet den Nachlass bzw. den Nachlass des Erblassers.
Der oder die Erben treten beim Erbfall die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an.
Das Erbe bezeichnet den Nachlass bzw. den Nachlass des Erblassers.
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