Als Erbschaftsbesitzer wird eine Person bezeichnet, die Nachlassgegenstände unrechtmäßig in ihrem Besitz hat und sich dabei auf ein ihr nicht zustehendes Erbrecht beruft. Der § 2018 BGB führt dazu aus. „Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.“