Der gesetzliche Güterstand einer Ehe ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Die Regeln der Zugewinngemeinschaft treten immer ein, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine abweichende Vereinbarung durch Ehevertrag geschlossen haben.
Der gesetzliche Güterstand einer Ehe ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Die Regeln der Zugewinngemeinschaft treten immer ein, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine abweichende Vereinbarung durch Ehevertrag geschlossen haben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen