Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der der Erblasser im rechtlichen Rahmen seiner Testierfähigkeit beispielsweise einen Erben bestimmt oder eine Enterbung ausspricht, ein Vermächtnis, eine Auflage oder einen Testamentsvollstrecker bestimmt. Dem notariellen Testament wird gegenüber dem eigenhändigen Testament die höhere Rechtssicherheit zugesprochen.