Ein Testamentsvollstrecker setzt um, was der Erblasser im Testament bestimmt hat. Zur Testamentsvollstreckung gehören die Verwaltung des Nachlass, die Besorgung von Vermächtnis, Auflage und Pflichtteil oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Mittel bei der Gestaltung von Testamenten.
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