Die Trennungslösung ist eine besondere Gestaltungsform des Gemeinschaftliches Testament, nach der das Vermögen des Erstversterbenden vom Vermögen des überlebenden Ehegatten separiert bleibt und als selbstständige Vermögensmasse als Vorerbschaft und Nacherbschaft zunächst auf den Überlebenden und danach auf die Kinder übergeht.
Die Trennungslösung ist von der Einheitslösung zu unterscheiden.