Unter Ehegattenerbrecht versteht man die besonderen Regelungen für das gesetzliche Erbrecht von Eheleuten. Sie besitzen neben Verwandten ein eigenes Erbrecht, das unter anderem vom Güterstand der Ehe geprägt wird. Ehegatten sind darüber hinaus zum Pflichtteil berechtigt. Dem Ehegatten steht außerdem ein sogenanntes Vorausvermächtnis (siehe dort) zu.
Lesen Sie hier mehr zum Ehegattenerbrecht. Erfahren Sie mehr zu häufigen Irrtümern im Ehegattenerbrecht, zur gesetzlichen Erbfolge des Ehegatten und zur Nachlassplanung beim Pflichtteil nichtehelicher / unehelicher Kinder.